Text: Duden-Sprachberatung
Im Vergleich zu Punkt, Komma und Doppelpunkt, die schon bei den Griechen und Römern zum Einsatz kamen, ist das Ausrufezeichen ein eher junges Satzzeichen. Unter der Bezeichnung „Rufzeichen“ tauchte es offiziell erst im 17. Jahrhundert auf. Das älteste Zeugnis seiner Anwendung in Deutschland ist wohl der Erstdruck von Johann Fischarts „Ehezuchtbüchlein“ Flöhhatz von 1572.
Das Ausrufezeichen, das zu den Schlusszeichen gehört, dient dazu, einer Äusserung besonderen Nachdruck zu verleihen. So steht es beispielsweise nach Interjektionen und in der Regel nach Aufforderungs-, Wunsch- und Ausrufesätzen: Na, na! Pst! Au! Verlassen Sie sofort mein Büro! Oh, hätte ich nur nichts gesagt! Verflixt und zugenäht! Auch wenn ein Ausruf als Fragesatz formuliert ist, setzt man ein Ausrufezeichen: Was erlauben Sie sich eigentlich! Wie lange soll ich hier denn noch warten!
Nicht gesetzt werden Ausrufezeichen, wenn es sich um abhängige Aufforderungs- oder Wunschsätze handelt oder um Imperative, die ohne besonderen Nachdruck geäussert werden: Ich wünschte, ich hätte nichts gesagt. Schlagen Sie bitte die Seite 58 auf.
In Klammern innerhalb eines Satzes steht das Ausrufezeichen oftmals nach Ausdrücken, auf die besondere Aufmerksamkeit gelenkt werden soll: Er soll während der Feiertage 5 (!) Kilo zugenommen haben.
Das Ausrufezeichen zusammen mit anderen Satzzeichen
Im Verbund mit Gedankenstrich oder Klammer gilt das gleiche Prinzip: Das Ausrufezeichen steht vor dem zweiten Gedankenstrich, wenn es zum eingeschobenen Text gehört, bzw. vor der schließenden Klammer, wenn es zum eingeklammerten Text gehört: Wenn das so weitergeht, landen die beiden – welch ein Albtraum! – noch auf dem Standesamt. Der Antrag ist ausgefüllt zurückzusenden (bitte deutlich schreiben!).
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