«In der Umgangssprache werden viele Floskeln verwendet, oft ohne dass
man sich dessen bewusst ist. […] Dabei macht jede Floskel für sich noch
kein schlechtes Deutsch aus. Allein ihr unablässiger, zwanghafter und
unbewusster Gebrauch weist ihre Verwender als Menschen aus, die sich
kaum, nicht hinreichend oder gar nicht mehr der Mühe sorgfältiger und
präziser Formulierung unterziehen.» Der Wikipedia-Eintrag bringt es auf den Punkt: Floskeln sind nie
persönlich, nie empfängerorientiert. Sie sind austauschbar und nie
einzigartig. Sie vermitteln: Der Gesprächspartner ist es nicht wert,
einen persönlichen und einzigartigen Satz zu formulieren.
Besser: Das war nun ein Feuerwerk von guten Ideen – setzen Sie sie um!
Überflüssigeres kann man wohl in einem Brief oder einem E-Mail nicht
schreiben. Ein klassischer Zeitfresser im doppelten Sinn: Erst beim
Schreiben und dann beim (aufgedrängten) Lesen.
Besser? Einfach weglassen. Wenn der Satz gelesen wird, hat man den Brief, das Mail bereits «zur Kenntnis» genommen.
Da muss man sich fragen: In welchem Zusammenhang denn sonst? Fehlt
der rote Faden in diesem Mail, diesem Brief derart, dass die Lesenden
darauf hingewiesen werden müssen: Achtung, aufpassen, das hängt jetzt
mit dem soeben Gelesnen zusammen? So betrachtet: Ganz klar eine unnötige
Floskel.
Also anstatt so: «Bitte prüfen Sie den neuen Vertrag. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir die Kündigungsfrist verlängert haben.» Besser so: «Bitte prüfen Sie den neuen Vertrag. Bitte beachten Sie, dass wir die Kündigungsfrist verlängert haben.»
Man kann sich ehelich verbinden, einem Freund verbunden sein, mit
einem Wort, Bild etwas verbinden oder irgendetwas ist mit Ärger
verbunden.
Und, tatsächlich: Vor langer, langer Zeit, als die Zeitungen noch Fraktur-Schriften verwendeten und schwarz-weiss gedruckt wurden, meinte man mit «jemandem verbunden sein» auch, dass man ihm auch zu Dankbarkeit verpflichtet ist.
Im E-Mail-Zeitalter hat man für solches Geschnulze aber weder Zeit noch Verständnis.
Deshalb ganz einfach: «Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie …»
Wer sich etwas ungefragt erlaubt, überschreitet Grenzen oder drängt
dem Empfänger etwas gegen dessen Willen auf. Die Floskel ergibt
inhaltlich keinen Sinn. Entweder fragt man um Erlaubnis, oder man tut es
einfach – aber «sich etwas erlauben» ist völlig unsinnig.
Voll daneben ist deshalb auch der vielgeschriebene Satz «Wir erlauben uns, Ihnen unser Honorar in Rechnung zu stellen.» Der Job ist doch erledigt, warum «erlaubt» man sich dann, die Rechnung dafür zuzustellen?
Deshalb: einfach weglassen.
Wer findet, muss ja vorher suchen. Unvorstellbar, dieses Chaos rund
um das Hallenstadion. Verkehrszusammenbruch, erschöpfte und verwirrte
Aktionäre und Aktionärinnen, ein Grossaufgebot der Polizei, flüchtende
Verkehrskadetten, Smogalarm, Zugsausfälle am Bahnhof Zürich-Oerlikon.
Unglaublich, was so eine Phrase alles anrichten kann.
Deshalb besser, schlicht und einfach: «Über 3000 Aktionäre und Aktionärinnen nahmen an der Generalversammlung im Hallenstadion teil.»
Diese Phrase könnte zu Missverständnissen führen: Wer das schreibt,
müsste selber im Couvert liegen oder sich aufgelöst im E-Mail digital
zum Empfänger beamen. Und das ist ja meistens nicht der Fall.
Was der Empfänger sieht, müssen Sie nicht schreiben: Er hat den dicken Reisekatalog ja bereits entdeckt, bevor Sie ihn darauf hinweisen, dass dieser beiliegt. Und auch die PDF-Datei, die Sie ihm oder ihr zusenden. «Angehängt» oder «Anbei» sind übrigens ebenso unnötig und bürokratisch.
Besser: «Wir senden Ihnen die gewünschten Unterlagen.» Oder: «Sie erhalten unseren Geschäftsbericht.» Oder noch besser: «Unsere Broschüre zeigt Ihnen unsere neue Kollektion – farbig, inspirierend und top-modisch!»
Dieser Einstieg stammt aus der Zeit, als in den Amtsstuben am
Stehpult noch mit Feder und Tinte geschrieben wurde. Doch auch die
digitalen Kommunikationskanäle haben sie bis heute nicht ausgerottet –
sie hält sich hartnäckig. Liegt das an den Beamten und Beamtinnen, die
hinter den PCs sitzen?
Besser: weglassen. In den meisten Fällen weiss der Empfänger, die Empfängerin, worauf Sie «Bezug» nehmen. Und wenn es trotzdem sein muss: «Vielen Dank für Ihr Schreiben vom …» Weitere Möglichkeiten: «Sie haben mir am 3. März 2016 mitgeteilt, dass …» oder «In Ihrer Offerte vom 2. März 2016 fehlen die Versandkosten.»
Was sagt dieser Satz dem Empfänger, der Empfängerin? Ihre Unterlagen
haben uns sehr belastet, endlich sind wir frei von diesem Ballast,
diesem unnützen Berg Papier. Da: Nehmen Sie sie zurück, damit wir
endlich entlastet sind. Dieser Satz trifft voll ins Herz – vor allem,
wenn sich jemand von sorgfältig zusammengestellten Bewerbungsunterlagen
entlastet oder von einem Konzept, an dem Tag und Nacht gearbeitet wurde.
Besser (schlicht und einfach): «Wir senden Ihnen die Unterlagen zurück.»
Dieser Artikel ist zuerst erschienen bei Miss Moneypenny.
1. «Danke für Ihre Aufmerksamkeit.»
Das ist der banale Satz für Menschen, denen als Abschluss eines Vortrags, einer Präsentation (in acht von zehnt Powerpoint-Präsentationen) nichts besseres einfällt. Dabei: Für Aufmerksamkeit kann man sich nicht bedanken (vielleicht sind ja ein paar Zuhörende eingeschlafen oder haben auf dem iPhone E-Mails beantwortet). Um Aufmerksamkeit kann man nur bitten – aber auch das wäre ein ziemlich einfallsloser Einstiegssatz.Besser: Das war nun ein Feuerwerk von guten Ideen – setzen Sie sie um!
2. «Wir bitten um Kenntnisnahme.»
Überflüssigeres kann man wohl in einem Brief oder einem E-Mail nicht
schreiben. Ein klassischer Zeitfresser im doppelten Sinn: Erst beim
Schreiben und dann beim (aufgedrängten) Lesen.Besser? Einfach weglassen. Wenn der Satz gelesen wird, hat man den Brief, das Mail bereits «zur Kenntnis» genommen.
3. «In diesem Zusammenhang teile ich Ihnen mit, dass...»
Da muss man sich fragen: In welchem Zusammenhang denn sonst? Fehlt
der rote Faden in diesem Mail, diesem Brief derart, dass die Lesenden
darauf hingewiesen werden müssen: Achtung, aufpassen, das hängt jetzt
mit dem soeben Gelesnen zusammen? So betrachtet: Ganz klar eine unnötige
Floskel.Also anstatt so: «Bitte prüfen Sie den neuen Vertrag. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir die Kündigungsfrist verlängert haben.» Besser so: «Bitte prüfen Sie den neuen Vertrag. Bitte beachten Sie, dass wir die Kündigungsfrist verlängert haben.»
4. «Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn …»
Man kann sich ehelich verbinden, einem Freund verbunden sein, mit
einem Wort, Bild etwas verbinden oder irgendetwas ist mit Ärger
verbunden.Und, tatsächlich: Vor langer, langer Zeit, als die Zeitungen noch Fraktur-Schriften verwendeten und schwarz-weiss gedruckt wurden, meinte man mit «jemandem verbunden sein» auch, dass man ihm auch zu Dankbarkeit verpflichtet ist.
Im E-Mail-Zeitalter hat man für solches Geschnulze aber weder Zeit noch Verständnis.
Deshalb ganz einfach: «Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie …»
5. «Wir erlauben uns, Ihnen …»
Wer sich etwas ungefragt erlaubt, überschreitet Grenzen oder drängt
dem Empfänger etwas gegen dessen Willen auf. Die Floskel ergibt
inhaltlich keinen Sinn. Entweder fragt man um Erlaubnis, oder man tut es
einfach – aber «sich etwas erlauben» ist völlig unsinnig.Voll daneben ist deshalb auch der vielgeschriebene Satz «Wir erlauben uns, Ihnen unser Honorar in Rechnung zu stellen.» Der Job ist doch erledigt, warum «erlaubt» man sich dann, die Rechnung dafür zuzustellen?
Deshalb: einfach weglassen.
6. «Über 3000 Aktionäre fanden den Weg ins Hallenstadion.»
Wer findet, muss ja vorher suchen. Unvorstellbar, dieses Chaos rund
um das Hallenstadion. Verkehrszusammenbruch, erschöpfte und verwirrte
Aktionäre und Aktionärinnen, ein Grossaufgebot der Polizei, flüchtende
Verkehrskadetten, Smogalarm, Zugsausfälle am Bahnhof Zürich-Oerlikon.
Unglaublich, was so eine Phrase alles anrichten kann.Deshalb besser, schlicht und einfach: «Über 3000 Aktionäre und Aktionärinnen nahmen an der Generalversammlung im Hallenstadion teil.»
7. «Beiliegend sende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen.»
Diese Phrase könnte zu Missverständnissen führen: Wer das schreibt,
müsste selber im Couvert liegen oder sich aufgelöst im E-Mail digital
zum Empfänger beamen. Und das ist ja meistens nicht der Fall.Was der Empfänger sieht, müssen Sie nicht schreiben: Er hat den dicken Reisekatalog ja bereits entdeckt, bevor Sie ihn darauf hinweisen, dass dieser beiliegt. Und auch die PDF-Datei, die Sie ihm oder ihr zusenden. «Angehängt» oder «Anbei» sind übrigens ebenso unnötig und bürokratisch.
Besser: «Wir senden Ihnen die gewünschten Unterlagen.» Oder: «Sie erhalten unseren Geschäftsbericht.» Oder noch besser: «Unsere Broschüre zeigt Ihnen unsere neue Kollektion – farbig, inspirierend und top-modisch!»
8. «Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom …»
Dieser Einstieg stammt aus der Zeit, als in den Amtsstuben am
Stehpult noch mit Feder und Tinte geschrieben wurde. Doch auch die
digitalen Kommunikationskanäle haben sie bis heute nicht ausgerottet –
sie hält sich hartnäckig. Liegt das an den Beamten und Beamtinnen, die
hinter den PCs sitzen?Besser: weglassen. In den meisten Fällen weiss der Empfänger, die Empfängerin, worauf Sie «Bezug» nehmen. Und wenn es trotzdem sein muss: «Vielen Dank für Ihr Schreiben vom …» Weitere Möglichkeiten: «Sie haben mir am 3. März 2016 mitgeteilt, dass …» oder «In Ihrer Offerte vom 2. März 2016 fehlen die Versandkosten.»
9. «Zu unserer Entlastung senden wir Ihnen
die Unterlagen zurück.»
Was sagt dieser Satz dem Empfänger, der Empfängerin? Ihre Unterlagen
haben uns sehr belastet, endlich sind wir frei von diesem Ballast,
diesem unnützen Berg Papier. Da: Nehmen Sie sie zurück, damit wir
endlich entlastet sind. Dieser Satz trifft voll ins Herz – vor allem,
wenn sich jemand von sorgfältig zusammengestellten Bewerbungsunterlagen
entlastet oder von einem Konzept, an dem Tag und Nacht gearbeitet wurde.Besser (schlicht und einfach): «Wir senden Ihnen die Unterlagen zurück.»
Und wie schreibt Ihre Firma?
Dieser Artikel ist zuerst erschienen bei Miss Moneypenny.
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